Dem Kirchenrecht entsprechend muss es in jeder Pfarre einen Wirtschaftsrat geben, der gemeinsam mit dem Pfarrer und der leitungsverantwortlichen Person des Seelsorgeraums für eine gute Verwaltung Sorge trägt.
Die katholische Kirche hat das angeborene Recht, unabhängig von der weltlichen Gewalt, Vermögen zur Verwirklichung der ihr eigenen Zwecke zu erwerben, zu besitzen, zu verwalten und zu veräußern. Diese Zwecke sind vor allem die geordnete Durchführung des Gottesdienstes, die Sicherstellung des angemessenen Unterhaltes des Klerus und der Kirchenbediensteten, die Ausübung der Werke des Apostolates und der Caritas, vor allem gegenüber den Armen (can. 1254).
In diesem Sinne soll die Vermögens- und Finanzverwaltung in den Pfarren von den folgenden Grundsätzen getragen sein: