Buße und Versöhnung

Das Sakrament der Versöhnung
Verwaiste oder anderwertig genutzte Beichtstühle sind nicht nur das Spiegelbild einer Gesellschaft, die sich der Kirche entfremdet hat. Auch "kirchentreue" Katholiken haben vielfach ein "Problem" mit der Beichte. Sei es, dass sie negative Erfahreungen gemacht oder den Eindruck vermittelt bekommen haben, dass dieses Sakrament ihnen im täglichen Leben nicht helfen kann. Leider haben manche Priester genügende Gründe dafür geliefert, dass dieses Sakrament als moralisierend und demütigend empfunden wurde. Es ist auch spürbar, dass die traditionellen Beichten - wo die Leute in Scharen gekommen sind und fast immer dasselbe beichten - mit wirklicher Umkehr eher wenig zu tun haben.
Aber ehrlich gesagt, ist durch den Rückgang der Beichthäufigkeit das Bewusstsein menschlicher unzulänglichkeit, Schuld und Bosheit verschwunden? Leben wir nicht zu sehr ein gedankenloses Leben auf Kosten anderer? Oder wie steht es mit der (Not-)Lüge?
Jede/r muss sein persönliches Verhältnis zur Beichtpraxis entdecken.
Verschiedene Formen der sakramentalen Versöhnung
Die Neuordnung nach dem 2. Vat. Konzil nennt drei Formen der sakramentalen Versöhnung.
- Die Feier der Versöhnung für den Einzelnen. Sie wird als Feier der Kirche verstanden, wobei besonderer Wert auf das Beichtgespräch mit einem Priester gelegt wird. Gemäß dem Kirchenrecht ist die Einzelbeichte die "ordentliche Form" der Spendung des Sakramentes.
- Gemeinschaftliche Feier der Versöhnung mit Bekenntnis und Lossprechung der Einzelnen. Hier ist die Individualbeichte in eine gemeinsame Bußfeier eingebettet, in der sich die Gläubigen gemeinsam vorbereiten. Die persönliche Beichte fließt in eine gemeinsame Danksagung ein.
- Gemeinsame Feier der Versöhnung mit allgemeinem Bekenntnis und Generalabsolution. Hier geht der gleichzeitigen Lossprechung von mehreren Gläubigen kein Schuldbekenntnis des Einzelnen voraus. Diese Form ist nur in Ausnahemsituationen vorgesehen. Dazu werden Todesgefahr oder eine andere schwerwiegende Notwendigkeit gezählt.
Schritte der Buße und Versöhnung
Erforschung des Gewissens
Gewissenserforschung heißt eine Standortbestimmung vorzunehmen, die mir Klarheit über mein Tun aber auch Nichttun und die damit verbundenen Motive und Ziele gibt. Das heißt auf sein Innerstes zu hören und die Stimme des Gewissens erspüren. Hilfsmittel dazu sind die 10 Gebote und oder die im Gotteslob (=Gesangbuch das in den Kirchenaufliegt) abgedruckten Hilfen zur Gewissenserforschung (siehe GL 599).
Reue und Vorsatz
Die Reue ist eine Voraussetzung aller Umkehr und Buße. Im Licht der Güte Gottes tut mir leid, was misslungen ist, was anderen und mir selber geschadet hat. Aus der Reue erwächst die Entschiedenheit, mein Leben neu - am Willen Gottes - auszurichten. Mit einem konkreten Vorsatz will ich mein Leben neu gestalten und gemäß dem Evangelium gestalten.
Bekenntnis der Sünden
Beim Sündenbekenntnis stehe ich zu meiner Verantwortung für mein Denken, Reden und Handeln. Das schuldhafte Verhalten bleibt nicht im Dunkeln, sondern wird zur Sprache gebraht und in das Licht des Evangeliums gehoben. Allein das Aussprechen der Schuld hat eine befreiende Wirkung und erleichtert die Versöhnung.
Lossprechung und Vergebung
Die Lossprechung (Absolution) durch den Priester, der durch den Dienst der Kirche spricht und handelt, bewirkt die Vergebung und Verezeihung der Sünden.
Bußwerk
Es soll dem von Gott geschenkten Neubeginn eine konkrete Gestalt verleihen und kann im Gebet, Almosen und Fasten, im Dienst am Nächsten und in Werken der Barmherzigkeit bestehen.